Verschwiegenheitserklärung

Verschwiegenheitserklärung

Verschwiegenheit in meinem Büro ist oberstes Gebot!

Meine Schweigepflicht erstreckt sich auf alles, was mir in Ausübung oder bei Gelegenheit meiner beruflichen Tätigkeit bekannt geworden ist oder noch bekannt wird.

Insbesondere erstreckt sich die Pflicht zur Verschwiegenheit auf:

1. Namen, Anschriften sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aller Auftraggeber bzw. Patienten, auf ihre Absichten, Objekte, Planungen, interne Verhältnisse, auf rechnerische Zahlung und kaufmännische Zusammenhänge;
2. die eigenen Verhältnisse persönlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Art meines Auftraggebers oder der anderen im Büro tätigen Kräfte;
3. alle Aussagen gegenüber Fremden, Familienangehörigen, Ehegatten oder sonstigen nahestehenden Personen.

Zur Wahrung der Schweigepflicht beachte ich noch weiter:

a) In allen Unterlagen bzw. Postsachen ist Fremden – mit der Sache nicht befassten Personen – kein Einblick zu gewähren.
b) Alle in meinem Büro vorkommenden Vorgänge sind wegzuschließen oder unter Verwahrung zu halten, soweit dies möglich ist.
c) Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich natürlich nicht auf jene Personen, die auftrags- oder organisationsgemäß mit den Vorgängen zu befassen sind; diese wiederum unterliegen der gleichen Schweigepflicht.

Verschwiegenheitspflicht bleibt selbstverständlich auch nach der Beendigung der Zusammenarbeit bestehen.